Dienstag, 20. April 2010

Ist der Kundus Untersuchungsaauschuß bald beendet?


Nach der Entscheidung der Karlsruher Bundesanwaltschaft, die Ermittlungen gegen Oberst Georg Klein einzustellen, hat Unions-Fraktionsvize Andreas Schockenhoff ein Ende des Untersuchungsausschusses zu Kundus gefordert. "Die rechtliche Bewertung des Luftschlags von Kundus ist damit abgeschlossen", sagte Schockenhoff der "Frankfurter Rundschau". Deshalb könne der Untersuchungsausschuss seine Beweisaufnahme nach der Aussage von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) am Donnerstag beenden.
Klein hatte im September 2009 den Luftschlag auf zwei von Taliban-Kämpfern entführte Tanklastzüge in der Nähe des afghanischen Kundus befohlen, bei dem bis zu 142 Menschen ums Leben kamen. Die Bundesanwaltschaft ermittelte wegen Verdachts auf ein Kriegsverbrechen. Sie kam nun zu dem Ergebnis, dass die Anordnung des Bombenabwurfs auf die beiden Tanklastzüge keine "verbotene Methode der Kriegsführung" darstellte. Drei Menschenrechtsanwälte, die 456 Angehörige von 79 Opfern von Kundus vertreten, kündigten prompt an, rechtlich gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens vorzugehen. Die Bundesanwaltschaft habe das Verfahren "ohne Zeitnot" eingestellt und den Opferanwälten keine Gelegenheit gegeben, "zu der ermittelten Faktenlage und ihrer rechtlichen Bewertung Stellung zu nehmen", kritisierte der Berliner Anwalt Wolfgang Kaleck, der für die Menschenrechtsorganisation ECCHR die Familien der Opfer vertritt.

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