Montag, 19. April 2010

Bundesanwaltschaft stellt das Verfahren gegen Oberst Klein ein

Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren gegen Oberst Georg Klein eingestellt. Gegen ihn wurde wegen des Luftangriffs vom 4. September 2009 in Afghanistan mit mehr als 140 Toten ermittelt.




Die Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Georg Klein und seinen Flugleitoffizier wegen des Luftangriffs vom 4. September 2009 bei Kundus in Afghanistan eingestellt. Wie die Behörde mitteilte, wurde in dem Fall weder gegen die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches noch gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches verstoßen.
Bei dem Angriff waren bis zu 142 Menschen getötet oder verletzt worden, darunter auch Zivilisten. Die Bundesanwaltschaft hatte erstmals gegen Bundeswehr-Soldaten wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Völkerstrafgesetzbuch ermittelt. Die Anordnung des Bombenabwurfs auf zwei von den radikal-islamischen Taliban geraubten Tanklastzüge erfülle nicht den Tatbestand verbotener Methoden der Kriegsführung.
Die Bundesanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass Klein und der Offizier nicht davon ausgegangen sind, dass sich zum Zeitpunkt des Luftangriffs Zivilisten auf der Sandbank des Kundus-afgesetzbuch ermittelt. Die Anordnung des Bombenabwurfs auf zwei von den radikal-islamischen Taliban geraubten Tanklastzüge erfülle nicht den Tatbestand verbotener Methoden der Kriegsführung.
Die Bundesanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass Klein und der Offizier nicht davon ausgegangen sind, dass sich zum Zeitpunkt des Luftangriffs Zivilisten auf der Sandbank des Kundus-Flusses aufhielten. Nach den ihnen zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten hätten sie keine Hinweise auf die Anwesenheit von Zivilisten gehabt.


"Vielmehr konnten sie nach gewissenhafter und immer wieder aktualisierter Prüfung aller ihnen zum Geschehensablauf bekannten Fakten und Umstände annehmen, dass ausschließlich Aufständische vor Ort waren", hieß es in der Mitteilung der Behörde.

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